Wer sind wir
Wir sind ein Verein von Frauen, die in der Schwangerschaft eine Schwangerschaftsvergiftung (Präeklampsie/Eklampsie/HELLP-Syndrom) erlitten haben. Unsere Gruppe ist als erste, unverbindliche Anlaufstelle für Fragen zur Krankheit und als Kontaktstelle für Betroffene gedacht. Wir organisieren zweimal im Jahr ein Treffen wo Betroffene Erfahrungen austauschen können. Daneben möchten wir die Öffentlichkeit auf die Krankheit aufmerksam machen.
Auch können wir zu Fragen bei Krankheit und den damit verbundenen Erlebnissen eine Kontaktperson vermitteln. Weiter arbeiten wir an einer Liste von Fachpersonen, die wir empfehlen können.
An unseren Treffen reden wir über unsere Erlebnisse rund um die Krankheit. Meist stehen Themen wie Fragen zum Krankheitsbild, den Umgang mit der Erinnerung daran und die Entwicklung der Kinder im Vordergrund. Auch über Wünsche und Ängste einer erneuten Schwangerschaft unterhalten wir uns und geben Tipps. Die Treffen finden in einem neutralen Raum mit Kaffee und Kuchen in Raum Zürich statt.
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Vorstand
Präsidentin: Heidi Tobler
Vizepräsidentin: Marietta Schneider
Aktuarin: Suzana Langenegger
Post-Konto
"Präeklampsie/HELLP Schweiz, Verein für Betroffene"
Konto-Nummer lautet: 85-347835-9.

Vereinsstatuten
PRÄEKLAMPSIE/HELLP Schweiz
Verein für Betroffene
1. Name und Sitz
Unter dem Namen „PRÄEKLAMSPIE/HELLP SCHWEIZ Verein für Betroffene“
besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich, welcher
die Rechte einer juristischen Person besitzt.
2. Zweck
Zweck des Vereins ist es, bei regelmässigen Treffen unter den Vereinsmitgliedern
die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch rund um das Thema Schwangerschaftsvergiftung
zu geben. Zudem sollen Interessen und Belange von Frauen mit einer Schwangerschaftsvergiftung
gegenüber der Öffentlichkeit vertreten werden. Ausserdem will der
Verein alle betroffenen Frauen möglichst schnell erreichen und ihnen
eine Hilfe durch Informationen oder Treffen mit Gleichgesinnten anbieten.
3. Mittel
Der Verein finanziert sich durch Unkostenbeiträge und Spenden. Der Verein haftet
ausschliesslich mit seinem Vereinsvermögen.
4. Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein
Interesse am Thema Schwangerschaftsvergiftung hat.
5. Organisation des Vereins
Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung und der Vorstand.
6. Die Generalversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche
Generalversammlung findet jährlich statt.
Die Generalversammlung legt die Vereinstätigkeit fest, wählt den
Vorstand, nimmt die Jahresrechnung ab und bestimmt über Statutenänderungen
und Auflösung des Vereins. An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied
eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.
7. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens vier Mitgliedern, nämlich dem Präsidenten,
dem Vizepräsidenten, dem Aktuar sowie dem Kassier.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen, führt die laufenden Geschäfte
und verwaltet das Vermögen.
8. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine
persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
9. Auflösung des Vereins
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an
eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.
10. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 18.11.2006 angenommen
worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.